
Ob ein Haus vermietet oder verkauft wird, entscheiden drei Kennzahlen – nicht das Bauchgefühl: Marktwert, Mietrendite, Steuersatz. Was Eigentümer jetzt wissen müssen.
Ob Vermieten oder Verkaufen sinnvoller ist, hängt von drei Faktoren ab: der erzielbaren Nettomietrendite, der persönlichen Steuerbelastung auf Mieteinnahmen und dem Verwaltungsaufwand. Die Schwelle, ab der Vermieten wirtschaftlich trägt, verschiebt sich mit der Marktlage – pauschale Prozentwerte helfen wenig. Entscheidend ist die individuelle Rechnung aus Marktwert, erzielbarer Kaltmiete und persönlichem Steuersatz.
Die meisten Eigentümer, die sich diese Frage stellen, stehen an einem Wendepunkt: ein Erbfall, ein Umzug, eine Trennung, der Kauf einer neuen Immobilie. Das Haus steht leer oder wird bald frei – und auf einmal muss entschieden werden, was damit passiert.
So emotional der Anlass oft ist – die Entscheidung selbst ist rechnerisch. Wer sie fundiert treffen will, braucht drei Zahlen: den aktuellen Marktwert, die erzielbare Kaltmiete und den persönlichen Einkommensteuersatz. Alles andere ergibt sich daraus.
Vermieten trägt dann wirtschaftlich, wenn die Nettomietrendite nach allen Kosten und Steuern über der Rendite liegt, die das freigesetzte Kapital anderweitig erzielen könnte.
Beispielrechnung: Ein Haus mit einem Marktwert von 500.000 € erzielt 1.400 € Kaltmiete im Monat – also 16.800 € Jahreskaltmiete. Geteilt durch den Marktwert ergibt das eine Bruttomietrendite von 3,36 %. Nach Betriebskosten, Instandhaltungsrücklage (rund 1 % des Gebäudewerts), Verwaltungsaufwand und Einkommensteuer bleiben davon in der Regel netto 1,5 bis 2 % übrig – wie viel genau, hängt vom Einzelfall ab und gehört in ein Gespräch mit dem Steuerberater.
Rendite-Falle Instandhaltung: Viele Eigentümer kalkulieren nur die Mieteinnahmen, nicht die laufenden Kosten. Für Häuser gilt als Faustregel: 1 bis 1,5 % des Gebäudewerts pro Jahr für Instandhaltung. Bei einem Haus im Wert von 500.000 € sind das 5.000 bis 7.500 € jährlich.
Vermieten ist keine passive Einkommensquelle. Wer ein Haus vermietet, übernimmt die Rolle eines Unternehmers – mit konkreten Rechten auf der einen und gesetzlichen Pflichten auf der anderen Seite. Beides gehört zusammen.
Rechte als Vermieter: Das Wichtigste zuerst: Vermieter haben das Recht auf pünktliche monatliche Mietzahlungen. Bei Zahlungsverzug sind Abmahnung und – bei erheblichem Rückstand – die fristlose Kündigung gesetzlich geregelt. Darüber hinaus darf die Miete bei Neuvermietung an die ortsübliche Vergleichsmiete angepasst werden; gilt am Standort die Mietpreisbremse, setzt sie dafür den Rahmen. Auch der Zugang zum Haus für notwendige Instandhaltungsarbeiten ist – mit Ankündigung – gesetzlich abgesichert.
Pflichten als Vermieter: Dem Recht auf Mietzahlung steht die Pflicht zur Instandhaltung (§ 535 BGB) gegenüber. Die Immobilie muss in einem vertragsgemäßen Zustand gehalten werden – das schließt Heizung, Dach, Fenster, Leitungen und alle wesentlichen Bauteile ein. Wer diese Pflicht vernachlässigt, riskiert Mietminderungen, Schadensersatzansprüche und im Extremfall die fristlose Kündigung durch den Mieter. Instandhaltung ist also keine Option, sondern eine Dauerverpflichtung.
Wer den laufenden Aufwand nicht selbst tragen will, kann ihn abgeben: Eine Mietverwaltung übernimmt Abrechnung, Mieterkommunikation und die Organisation der Instandhaltung.
Der Verkauf gewinnt die Rechnung, wenn die Nettomietrendite unter dem bleibt, was das freigesetzte Kapital anderweitig erzielen kann – oder wenn absehbar größere Instandhaltungen anstehen, die erst in die Vermietbarkeit investiert werden müssten. Auch die Lebensplanung spielt hinein: Wer das Kapital für den nächsten Schritt braucht, etwa den Umzug in eine passendere Immobilie im Alter, verkauft meist besser, statt Vermieter zu werden.
Steuerlich kommt hinzu: Der Verkaufserlös bleibt bei privaten Immobilien in der Regel steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als zehn Jahre liegen oder das Haus selbst bewohnt wurde – die Details für den Einzelfall klärt der Steuerberater. Den realistischen Verkaufspreis liefert eine fundierte Wertermittlung, keine Portal-Schätzung.
Mit Zahlen statt Annahmen: Wir erstellen eine fundierte Wertermittlung inklusive Renditeberechnung, ermitteln den marktgerechten Mietpreis für deinen Standort und stellen beide Wege nebeneinander. Fällt die Entscheidung fürs Vermieten, übernimmt unser Vermietungsservice Mietersuche, Mietvertrag auf aktuellem Stand und Übergabe – damit das Mietverhältnis auf einer soliden Grundlage startet. Fällt sie für den Verkauf, begleitet dich unser Verkaufsteam im Raum Reutlingen, Tübingen und Metzingen von der Preisfindung bis zum Notartermin.
„Die meisten Eigentümer rechnen die Miete, aber nicht die Instandhaltung. Wer beide Zahlen kennt, trifft die Entscheidung in einem Gespräch – nicht in schlaflosen Nächten.“
— Anja Gebauer, Geschäftsführerin der KRAMS Immobilien GmbH

KRAMS Immobilien arbeitet mit spezialisierten Finanzierungsexperten zusammen, die eine individuelle Kalkulation für dieses Objekt erstellen können
Alle Objektdaten und Grundrisse im Exposé.