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Hauskauf-Ablauf in 11 Schritten: von der Finanzierung bis zur Schlüsselübergabe
Anja Gebauer, KRAMS Immobilien
23. Januar 2026 · 5 Min. Lesezeit
Vom Budget über den Notartermin bis zur Schlüsselübergabe: Der Hauskauf folgt einer festen Reihenfolge – wer sie kennt, kauft mit weniger Reibung und besserer Verhandlungsposition.
Das Wichtigste in Kürze
Die Reihenfolge entscheidet: erst Budget und Finanzierungseinschätzung, dann Suche und Besichtigung – nicht umgekehrt.
Kaufnebenkosten in Baden-Württemberg: grob 10 bis 11 Prozent des Kaufpreises (Grunderwerbsteuer, Notar und Grundbuch, Maklerprovision).
Mit der Beurkundung ist der Vertrag wirksam – fällig wird der Kaufpreis erst nach der Fälligkeitsmitteilung des Notars, unter anderem nach eingetragener Auflassungsvormerkung.
Eigentümer werden Käufer erst mit der Umschreibung im Grundbuch; die Schlüsselübergabe folgt nach vollständigem Zahlungseingang.
Der Kauf eines Hauses gehört zu den größten Entscheidungen im Leben – und er folgt einem erstaunlich festen Ablauf. Dieser Leitfaden führt in elf Schritten durch den Hauskauf: von der Budgetplanung über Besichtigung und Notartermin bis zur Schlüsselübergabe.
Die 11 Schritte zum Hauskauf
Schritt 1: Budget planen und Finanzierungseinschätzung einholen
Bevor Sie sich auf die Suche nach Ihrer Traumimmobilie begeben, ist es entscheidend, Ihr Budget zu planen. Dazu gehört nicht nur der Kaufpreis selbst, sondern auch die Nebenkosten. Eine Vorab-Einschätzung Ihrer Bank, welcher Rahmen finanzierbar ist, gibt Ihnen Sicherheit – und einen klaren Vorteil, wenn mehrere Interessenten um dasselbe Objekt konkurrieren.
Faustregel für die Kaufnebenkosten in Baden-Württemberg: 5 Prozent Grunderwerbsteuer, rund 1,5 bis 2 Prozent für Notar und Grundbuch, dazu beim Kauf über einen Makler üblicherweise 3,57 Prozent Käuferprovision – zusammen etwa 10 bis 11 Prozent auf den Kaufpreis. Wer mit 500.000 € Kaufpreis plant, sollte also gut 50.000 € Nebenkosten einrechnen, die in der Regel aus Eigenkapital zu zahlen sind.
Schritt 2: Die passende Immobilie finden
Die Suche nach der richtigen Immobilie ist oft der aufregendste Teil des Hauskaufs. Berücksichtigen Sie Ihre langfristigen Lebenspläne und nutzen Sie mehrere Wege parallel: Onlineportale, lokale Makler und ein hinterlegtes Suchprofil. Die aktuellen Kaufangebote von KRAMS und die Möglichkeit, ein Suchprofil anzulegen, finden Sie auf unserer Seite Haus kaufen in Reutlingen. Auch ein Neubau vom Bauträger kann die passende Option sein – welche Rolle der Bauträger dabei spielt, erklärt unser Ratgeber Was ist ein Bauträger?
Schritt 3: Besichtigungstermine vereinbaren
Sobald Sie interessante Objekte gefunden haben, vereinbaren Sie Besichtigungen. Bereiten Sie sich gründlich vor: Machen Sie sich mit der Lage vertraut und fordern Sie die relevanten Unterlagen an. Achten Sie bei der Besichtigung auf den Zustand der Immobilie, eventuellen Renovierungsbedarf und die Umgebung.
Schritt 4: Bei Kaufinteresse das Grundbuch prüfen
Bevor Sie sich festlegen, gehört ein Blick in den Grundbuchauszug dazu. Er gibt Auskunft über Eigentumsverhältnisse, Belastungen und Rechte am Grundstück – etwa Wegerechte oder eingetragene Grundschulden. Als Kaufinteressent erhalten Sie den aktuellen Auszug in der Regel über den Makler oder Verkäufer; für die eigene Einsicht beim Grundbuchamt ist ein berechtigtes Interesse erforderlich.
Schritt 5: Preis verhandeln und Einigung festhalten
Nach der Besichtigung folgt die Preisverhandlung. Gehen Sie mit realistischen Vorstellungen hinein und berücksichtigen Sie anstehende Modernisierungs- oder Renovierungskosten. Einigen Sie sich auf einen Kaufpreis, der für beide Seiten trägt, und halten Sie die Eckpunkte schriftlich fest.
Schritt 6: Finanzierung festmachen
Steht der Kaufpreis, wird die Finanzierung konkret. Holen Sie mehrere Angebote ein und vergleichen Sie Konditionen, Zinsbindung und Tilgung; eine unabhängige Finanzierungsberatung hilft, die passende Lösung zu finden. Prüfen Sie dabei auch Förderkredite – beim Ersterwerb eines Neubaus etwa die KfW-Förderung beim Neubaukauf.
Schritt 7: Kaufvertragsentwurf prüfen
Der Kaufvertrag wird notariell beurkundet. Vorab erstellt der Notar einen Entwurf – ist ein Verbraucher beteiligt, soll dieser in der Regel zwei Wochen vor dem Termin vorliegen. Nutzen Sie die Zeit, um den Entwurf in Ruhe zu prüfen, Fragen zu klären und Anpassungen einzubringen.
Schritt 8: Den Kaufvertrag beim Notar beurkunden
Beim Beurkundungstermin verliest der Notar den Vertrag, offene Punkte werden besprochen, dann unterschreiben beide Seiten. Damit ist der Kaufvertrag wirksam. Fällig wird der Kaufpreis aber noch nicht: Das geschieht erst, wenn der Notar die Fälligkeitsvoraussetzungen bestätigt – unter anderem die eingetragene Auflassungsvormerkung und die gesicherte Löschung alter Belastungen.
Schritt 9: Auflassungsvormerkung eintragen lassen
Nach der Beurkundung veranlasst der Notar die Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Sie sichert Ihren Anspruch auf das Eigentum: Der Verkäufer kann die Immobilie nun nicht mehr anderweitig verkaufen oder belasten.
Schritt 10: Kaufpreis und Nebenkosten bezahlen
Nach der Fälligkeitsmitteilung des Notars zahlen Sie den Kaufpreis; das Darlehen überweist Ihre Bank in der Regel direkt an den Verkäufer. Die Grunderwerbsteuer begleichen Sie nach dem Bescheid des Finanzamts, Notar- und Grundbuchkosten nach Rechnung – beides üblicherweise aus eigenen Mitteln.
Schritt 11: Grundbuch umschreiben lassen und Schlüssel übernehmen
Nach vollständigem Zahlungseingang veranlasst der Notar die Umschreibung im Grundbuch – erst damit werden Sie rechtlich Eigentümer. Die Schlüsselübergabe erfolgt in der Regel nach Zahlungseingang zum vertraglich vereinbarten Termin. Prüfen Sie dabei, ob die Immobilie im vereinbarten Zustand ist, und halten Sie Zählerstände und Übergabezustand in einem Übergabeprotokoll fest.
Was übernimmt KRAMS beim Hauskauf?
Für Kaufinteressenten in Reutlingen, Tübingen und Metzingen begleitet KRAMS den gesamten Weg: Über ein hinterlegtes Suchprofil erfahren Sie von passenden Objekten, bevor sie auf den Portalen erscheinen. Zur Besichtigung liegen die vollständigen Unterlagen bereits vor – vom Energieausweis über Grundrisse bis zur Teilungserklärung. Bei der Finanzierung unterstützt die Beratung über unsere Partner, und von der Besichtigung über den Notartermin bis zur Schlüsselübergabe bleibt Ihr Ansprechpartner derselbe.
Die meisten Käufer unterschätzen nicht den Preis, sondern die Reihenfolge. Wer Finanzierung und Unterlagen vor der Besichtigung klärt, verhandelt aus der Position dessen, der kaufen kann.
Aktuelle Kaufangebote in Reutlingen, Tübingen und Metzingen – oder Suchprofil anlegen und von neuen Objekten erfahren, bevor sie auf den Portalen stehen: Zu den Kaufimmobilien von KRAMS.
Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechts- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Den Kaufvertrag erläutert der Notar; die Finanzierung klären Sie mit Ihrer Bank.
Stand: Oktober 2026.
Häufige Fragen zum Ablauf beim Hauskauf
Wie hoch sind die Kaufnebenkosten beim Hauskauf in Baden-Württemberg?
Als Faustregel etwa 10 bis 11 Prozent des Kaufpreises: 5 Prozent Grunderwerbsteuer, rund 1,5 bis 2 Prozent für Notar und Grundbuch und beim Kauf über einen Makler üblicherweise 3,57 Prozent Käuferprovision. Diese Kosten sind in der Regel aus Eigenkapital zu zahlen.
Wann wird der Kaufpreis beim Hauskauf fällig?
Nicht mit der Unterschrift, sondern erst nach der Fälligkeitsmitteilung des Notars. Sie setzt unter anderem voraus, dass die Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen und die Löschung alter Belastungen gesichert ist.
Wie lange dauert es vom Notartermin bis zur Schlüsselübergabe?
In der Regel vier bis acht Wochen – je nach Tempo von Grundbuchamt, Finanzamt und Bank. Die Schlüsselübergabe erfolgt üblicherweise nach vollständigem Zahlungseingang zum Termin, der im Kaufvertrag vereinbart ist.
Brauche ich eine Finanzierungszusage schon vor der Besichtigung?
Eine verbindliche Zusage noch nicht – aber eine belastbare Finanzierungseinschätzung Ihrer Bank. Verkäufer bevorzugen Interessenten, die ihre Finanzierung belegen können; in gefragten Lagen entscheidet das oft über den Zuschlag.
Was prüft der Notar beim Hauskauf – und was nicht?
Der Notar sorgt für einen rechtssicheren, ausgewogenen Vertrag und wickelt den Eigentumsübergang ab. Er prüft weder den Zustand des Hauses noch die Angemessenheit des Kaufpreises – dafür sind Besichtigung, Gutachten und Marktvergleich zuständig.