
KRAMS Hausverwaltung
Sondereigentumsverwaltung in Reutlingen, Tübingen und Metzingen
Sie besitzen die Wohnung, die WEG-Verwaltung kümmert sich ums Haus – und KRAMS um Ihr Sondereigentum: Vermietung, Mieter, Abrechnung.
Verwaltung anfragenKommt Ihnen das bekannt vor?
Viele Eigentümer vermieteter Eigentumswohnungen stehen vor denselben Fragen.
Als Kapitalanlage gekauft
Sie möchten eine Anlage, die für Sie arbeitet – keine kleinteilige Verwaltungsarbeit.
Eine Wohnung geerbt
Plötzlich sind Sie Vermieter, ohne es geplant zu haben.
Weit weg vom Objekt
Die Entfernung macht jede Kleinigkeit zum Problem.
Erst bewohnt, jetzt vermietet
Aus dem Zuhause wurde eine Kapitalanlage, aus Ihnen ein Vermieter – nur die Zeit dafür kam nicht automatisch mit.
Betreuung für Ihre vermietete Eigentumswohnung
Eine Eigentumswohnung ist Sondereigentum in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Das bedeutet eine Zuständigkeitsteilung, die viele Eigentümer unterschätzen: Die WEG-Verwaltung arbeitet für die Gemeinschaft und verwaltet ausschließlich das Gemeinschaftseigentum. Mieterbetreuung und die jährliche Betriebskostenabrechnung bleiben beim Eigentümer – neben Beruf und Familie, oft aus der Ferne.
Das Haus ist verwaltet. Ihre Wohnung nicht
Die WEG-Verwaltung regelt das Gemeinschaftseigentum. Für Ihre Wohnung bleiben Sie selbst zuständig. Alles, was Ihren Mieter betrifft, liegt bei Ihnen: vom Mieteinzug über Anfragen und Mängel bis zur Abrechnung.
Eigenregie wird schnell aufwendig
Aus der Hausgeldabrechnung der WEG müssen Sie jedes Jahr eine korrekte Betriebskostenabrechnung für Ihren Mieter ableiten – umlagefähige von nicht umlagefähigen Kosten getrennt, fristgerecht innerhalb von zwölf Monaten. Dazu Schadensmeldungen mit der Frage „Sonder- oder Gemeinschaftseigentum?“, Mietanpassungen, Übergaben, Korrespondenz. Jede Aufgabe ist einzeln machbar. In Summe kosten sie Abende und Wochenenden.
Sondereigentumsverwaltung schafft Raum für Wichtigeres
SEV übernimmt Ihr Mietverhältnis vollständig: Mieteinzug und Mahnwesen, fester Ansprechpartner für Ihren Mieter, rechtssichere Mietverhältnisse, fristgerechte Abrechnungen und die Abstimmung mit der Hausverwaltung Ihres Gebäudes. Sie bleiben Eigentümer und Entscheider – ohne die laufende Arbeit. Schon ab einer Wohnung, und die Kosten sind bei Vermietung in der Regel als Werbungskosten absetzbar.

Sondereigentumsverwaltung: Ihre Vorteile im Überblick
Sie sparen Zeit, gewinnen rechtliche Sicherheit und profitieren vom KRAMS Rundum-Service – professionelle Verwaltung für Ihre Eigentumswohnung.
Keine Fristen mehr verpassen
Wir überwachen alle Termine für Abrechnungen und Umlagen. Sie müssen nichts im Kopf behalten.
Miete marktgerecht halten
Wir prüfen regelmäßig die ortsübliche Vergleichsmiete und bereiten Anpassungen vor – damit Ihre Miete nicht hinter dem Markt zurückbleibt.
Weniger Verwaltungsarbeit
Keine Mieteranrufe am Sonntag, kein Schriftverkehr am Abend. Das übernehmen wir. Wasserschaden in der Wohnung? Wir kümmern uns umgehend und routiniert um den Schaden.
Rechtssichere Vermietung
Den richtigen Mieter finden ist die halbe Arbeit: Dazu gehören die gesetzeskonforme Bestimmung des Mietpreises, die Bonitätsprüfung der Interessenten und rechtssichere Verträge.
Sondereigentumsverwaltung im Raum Neckar-Alb
Leistung im Überblick
Die Sondereigentumsverwaltung von KRAMS übernimmt Ihr Mietverhältnis von der Miete bis zur Übergabe. Den Umfang bestimmen Sie – wir liefern das System.
Mietverhältnisse & Finanzen
Miete, Zahlungen und Konten in festen Händen
KRAMS steuert jeden Zahlungseingang und mahnt konsequent, bevor aus einem Rückstand ein Ausfall wird. Die Kaution wird korrekt verwaltet, laufende Zahlungen Ihres Sondereigentums werden geprüft und pünktlich beglichen. Zum Jahresende erhalten Sie Ihre Eigentümerabrechnung – aufbereitet für Steuerberater und Finanzamt.

Betriebskostenabrechnung
Kaufmännische Verwaltung ohne Fragezeichen
Das Herzstück der Sondereigentumsverwaltung: Wir übersetzen Hausgeld- und Heizkostenabrechnung in eine korrekte Betriebskostenabrechnung – umlagefähige von nicht umlagefähigen Kosten sauber getrennt, zugestellt innerhalb der Zwölf-Monats-Frist. Legt Ihr Mieter Widerspruch ein, beantworten wir ihn. Sie verschenken nichts – und riskieren nichts.

Mieterbetreuung & Übergaben
Ihr Mieter hat einen persönlichen Ansprechpartner mit KRAMS
Anliegen, Mängelmeldungen, Fragen zur Abrechnung: Wir führen die gesamte Kommunikation mit Ihrem Mieter – verbindlich im Ton, lückenlos dokumentiert. Bei Ein- und Auszug übernehmen wir Übergabe und Abnahme mit Protokoll, Zählerständen, Schlüsselliste und Mängeldokumentation.

Schäden & Zuständigkeiten
Zuständigkeit geklärt, Handwerker organisiert, Umsetzung im Blick.
Wir übernehmen die Schnittstelle, an der die meisten Abende draufgehen. Ein Wasserfleck an der Decke, ein defektes Fenster – und schon steht die Frage im Raum, die vermietende Eigentümer die meiste Zeit kostet: Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum, wer ist zuständig, wer zahlt? Wir klären das und handeln. Reparaturen in Ihrer Wohnung vergeben wir an Handwerksbetriebe aus der Region – bis zu einer mit Ihnen vereinbarten Wertgrenze direkt, darüber mit Ihrer Freigabe. Liegt der Schaden beim Haus, übergeben wir ihn der Hausverwaltung und bleiben dran, bis er behoben ist.

Mietanpassung & Neuvermietung
Werte bestmöglich realisiert
Wir behalten die ortsübliche Miete im Blick und bereiten Anpassungen sauber vor – ob Vergleichsmiete, Staffel oder Index. Und zieht Ihr Mieter aus, übernimmt der KRAMS Vermietungsservice nahtlos: Wir kennen den lokalen Markt, finden solvente Mieter, prüfen die Bonität und setzen einen rechtssicheren Mietvertrag auf – bis zur protokollierten Übergabe.
Vermietungsservice entdecken
Sprechen Sie mit uns über Ihre Wohnung
Rufen Sie uns an oder senden Sie das Formular. Wir melden uns schnellstmöglich.
Gespräch anfordern
Häufige Fragen zur Sondereigentumsverwaltung
Was ist eine Sondereigentumsverwaltung?
Die Sondereigentumsverwaltung (SEV) betreut einzelne, meist vermietete Eigentumswohnungen innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) – im Auftrag des einzelnen Eigentümers, nicht der Gemeinschaft. Sie übernimmt das Mietverhältnis, die Abrechnungen und den Zustand der Wohnung und ergänzt damit die WEG-Verwaltung, die ausschließlich das gemeinschaftliche Eigentum verwaltet.
Was ist der Unterschied zwischen WEG-Verwaltung und Sondereigentumsverwaltung?
Die WEG-Verwaltung arbeitet für alle Eigentümer gemeinsam und verwaltet das Gemeinschaftseigentum – Dach, Fassade, Treppenhaus, Heizung. Die Sondereigentumsverwaltung arbeitet nur für einen einzelnen Eigentümer und verwaltet dessen Wohnung samt Mietverhältnis. Beide können, müssen aber nicht vom selben Unternehmen geführt werden. Beides aus einer Hand gibt es bei der KRAMS Hausverwaltung.
Was ist der Unterschied zwischen Sondereigentumsverwaltung und Mietverwaltung?
Inhaltlich sind die Aufgaben ähnlich – der Unterschied liegt im Objekt: Die Mietverwaltung betreut ganze Gebäude, die einem Eigentümer allein gehören. Die Sondereigentumsverwaltung betreut einzelne Wohnungen in einem Haus, das einer Eigentümergemeinschaft gehört. Gehört Ihnen das ganze Haus, ist unsere Mietverwaltung die richtige Leistung.
Welche Aufgaben übernimmt eine Sondereigentumsverwaltung?
Kaufmännisch: Mieteinzug, Mahnwesen, Kautionsverwaltung, die jährliche Betriebskostenabrechnung für den Mieter und die Eigentümerabrechnung. Technisch: Schadensmeldungen aus der Wohnung, Abgrenzung zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum, Koordination der Handwerker. Organisatorisch: Schriftverkehr mit dem Mieter, Wohnungsübergaben und -abnahmen, Mietanpassungen und auf Wunsch die Neuvermietung.
Was ist mit der Hausgeldabrechnung?
Die Hausgeldabrechnung ist die Abrechnung der WEG-Verwaltung über das gemeinschaftliche Eigentum. Ihre Betriebskostenabrechnung für den Mieter leiten wir daraus korrekt ab.
Was kostet eine Sondereigentumsverwaltung?
Üblich ist eine monatliche Pauschale je Wohnung, deren Höhe vom vereinbarten Leistungsumfang abhängt. Bei KRAMS erhalten Sie nach einem kurzen Erstgespräch ein unverbindliches Angebot für Ihre Wohnung.
Ab wie vielen Wohnungen lohnt sich eine Sondereigentumsverwaltung?
Ab einer. Die Sondereigentumsverwaltung ist genau dafür gemacht, dass sich professionelle Verwaltung auch für eine einzelne Wohnung rechnet. Mehrere Wohnungen – auch in verschiedenen Häusern und bei unterschiedlichen Hausverwaltungen – bündeln wir mit einem Ansprechpartner und einer Abrechnung.
Übernimmt die Sondereigentumsverwaltung auch die Neuvermietung?
Bei KRAMS ja: Zieht Ihr Mieter aus, übernimmt unser KRAMS Vermietungsservice Mietpreisanalyse, Vermarktung, Bonitätsprüfung und Mietvertrag – nahtlos und unkompliziert.
Kann ich die Kosten der Sondereigentumsverwaltung steuerlich absetzen?
In der Regel ja: Bei einer vermieteten Wohnung zählen die Verwaltungskosten zu den Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung und mindern damit das zu versteuernde Einkommen. Die Details für Ihren Fall klärt Ihr Steuerberater.
Gilt die Sondereigentumsverwaltung auch für Stellplätze oder Gewerbeeinheiten?
Ja. Seit der WEG-Reform 2020 können auch Stellplätze Sondereigentum sein, und vermietetes Teileigentum – etwa ein Laden oder eine Praxis – betreuen wir ebenfalls. Für ganze Gewerbeobjekte ist unsere Gewerbeverwaltung zuständig.
Wo übernimmt KRAMS die Sondereigentumsverwaltung?
KRAMS Sondereigentumsverwaltung betreut Wohn- und Gewerbeeinheiten dort, wo wir seit 1961 zu Hause sind – im Neckar-Alb-Raum mit kurzen Wegen zu jedem Objekt: Sondereigentumsverwaltung Reutlingen mit allen Stadtteilen sowie Pfullingen, Eningen unter Achalm, Wannweil, Pliezhausen, Kirchentellinsfurt, Unterhausen und Sonnenbühl. Sondereigentumsverwaltung Tübingen mit allen Stadtteilen sowie Gomaringen, Mössingen, Dußlingen, Ammerbuch und Kusterdingen. Sondereigentumsverwaltung Metzingen mit allen Stadtteilen sowie Bad Urach, Grafenberg, Dettingen an der Erms, Hülben und Neuffen.
Welche Rolle spielt die Teilungserklärung bei der Vermietung?
Die Teilungserklärung legt fest, was zu Ihrem Sondereigentum gehört und was Gemeinschaftseigentum ist – entscheidend bei Schäden, Umbauten und der Kostenverteilung. Wir prüfen sie bei der Übernahme und klären Zuständigkeiten auf dieser Grundlage.














