
KRAMS Hausverwaltung
WEG-Verwaltung in Reutlingen, Tübingen und Metzingen
Für Eigentümergemeinschaften und ihre Beiräte: zertifizierte Verwalter nach §26a WEG, die Versammlungen führen, verständlich abrechnen und Beschlüsse rechtssicher umsetzen – damit Ihre Gemeinschaft funktioniert. KRAMS WEG-Verwaltung bereits ab 15 Einheiten.
Verwaltung anfragenKommt Ihnen das bekannt vor?
Wohnungseigentümergemeinschaften stehen vor denselben Fragen.
Unerreichbar und untätig
Mails laufen ins Leere, ans Telefon geht niemand – und es passiert schlicht nichts: Schäden bleiben liegen, Beschlüsse unbearbeitet, die Abrechnung wirft mehr Fragen auf, als sie beantwortet. Die Gemeinschaft ist unzufrieden – aber ein Wechsel wirkt anstrengend.
Die Selbstverwaltung stößt an Grenzen
Bisher hat ein Eigentümer die Verwaltung nebenher gestemmt. Doch Fristen, Formvorschriften und Rechtslage wachsen – und schon ein Drittel der Eigentümer kann einen zertifizierten Verwalter verlangen. Übergeben Sie geordnet, bevor das Ehrenamt zur Belastung wird.
Ihre Wohnanlage ist neu
Der Bauträger hat übergeben, die Gemeinschaft findet sich gerade zusammen – und schon stehen erste Versammlung, Wirtschaftsplan und laufende Gewährleistungsfristen an. Jetzt entscheidet sich, wie gut Ihre Anlage in die nächsten Jahrzehnte startet.
Große Maßnahmen stehen an
Heizung, Dach oder Fassade müssten saniert werden. Was fehlt, ist jemand, der Zahlen, Optionen und den Beschluss sauber vorbereitet.
Beirat ist ein Ehrenamt. Verwaltung ist unser Beruf.
Sie vertreten Ihre Gemeinschaft neben Beruf und Familie – Ihr persönlicher KRAMS Verwalter arbeitet Ihnen hauptberuflich zu. Mit Vorbereitung, auf die Sie sich verlassen können, und Zahlen, die beim Nachrechnen standhalten. Sie bekommen einen festen Partner für die Hausgemeinschaft, der zuhört und liefert.
Ihr KRAMS Verwalter kennt Ihre Anlage im Detail
Schnelle Reaktion im Alltag wie im Notfall
Sicher im WEG-Recht
Digitale Plattform für volle Transparenz

Ordnungsmäßige Verwaltung ist heute mehr als Abrechnung
Die Anforderungen an WEG-Verwaltungen sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen: Eigentümer können einen zertifizierten Verwalter verlangen. Zur Jahresabrechnung gehört ein Vermögensbericht, der die Lage der Gemeinschaft offenlegt. Versammlungen dürfen hybrid oder virtuell stattfinden, wenn die Gemeinschaft es beschließt. Und mit Heizung, Energie und Sanierung stehen Entscheidungen auf der Tagesordnung, die Gemeinschaften über Jahre binden. Manche Verwaltung arbeitet trotzdem wie vor zehn Jahren. Wir halten es andersherum: Wer eine Gemeinschaft führt, muss der Rechtslage voraus sein – nicht hinterher.
KRAMS WEG-Leistungen im Überblick
Was eine Gemeinschaft von ihrer Verwaltung erwarten darf – und was sie bei KRAMS dazubekommt: Beschlüsse, die umgesetzt werden, Zahlen, die beim Nachrechnen standhalten, und ein Plan für die Zukunft der WEG-Immobilie.
Beratung
Sanierung & Zukunft
Von der Rücklage bis zum Sanierungsfahrplan: Wir planen die Erhaltungsrücklage strategisch, statt sie nur zu verwalten – damit große Maßnahmen ohne Sonderumlagen-Schock möglich werden. Steht Energetisches an, entwickeln unsere Energieberater den Sanierungsfahrplan für Ihre Anlage, prüfen Fördermittel und bereiten die Beschlüsse vor. So wird aus der Pflichtaufgabe ein Plan.
Mehr zur Energieberatung
Versammlung & Beschlüsse
Versammlungen, die zu echten Ergebnissen führen: Fristgerechte Tagesordnung, über die man abstimmen kann, das Protokoll kommt zeitnah, die Beschluss-Sammlung ist geführt. Und dann beginnt der Teil, an dem viele Verwaltungen aufhören: Ihr KRAMS Verwalter setzt die Beschlüsse um und bleibt am Ball, bis sie erledigt sind.
Hausgeld & Abrechnung
Zahlen, die der Belegprüfung standhalten: professionelle Buchhaltung, Hausgeld-Einzug und konsequentes Mahnwesen. Der Wirtschaftsplan ist realistisch kalkuliert, die Jahresabrechnung so aufgebaut, dass keine Rückfragen bleiben, der Vermögensbericht liegt bei.
Technik & Instandhaltung
Wartungen und Prüftermine sind organisiert, Reparaturen laufen über unser regionales Handwerkernetz, Versicherungsschäden wickeln wir routiniert ab – und bei jüngeren Anlagen verfolgen wir Gewährleistungsansprüche, bevor Fristen sie entwerten.
Beirat & Eigentümer
Ihre Gemeinschaft hat bei uns einen festen Verwalter mit Namen und Durchwahl – und ein Ticketsystem, in dem kein Anliegen verloren geht. Mit dem Beirat stimmen wir uns regelmäßig ab, die Belegprüfung bereiten wir vollständig vor – auf Wunsch volldigital, zeit- und ortsunabhängig. Alle Eigentümer erreichen Unterlagen, Abrechnungen und Beschlüsse jederzeit im Portal.

Langfristig in guten Händen
Ihre Verwaltung hat gekündigt oder gibt auf? Dann braucht es keine Hektik, sondern einen geordneten Übergang: Wir übernehmen mit gründlicher Vorbereitung, sichern Unterlagen, Konten und laufende Fristen und schaffen Struktur, wo vorher keine war. Gern stellen wir uns Ihrem Verwaltungsbeirat persönlich vor – auf Wunsch auch direkt in Ihrer Eigentümerversammlung.
Übergeben Sie Ihre WEG an KRAMS
Lassen Sie uns unverbindlich sprechen. Wir finden den richtigen Weg für Ihre Gemeinschaft.
Häufige Fragen zur WEG-Verwaltung
Was macht eine WEG-Verwaltung?
Eine WEG-Verwaltung führt das gemeinschaftliche Eigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft im Auftrag aller Eigentümer: Sie beruft die Eigentümerversammlung ein und setzt deren Beschlüsse um, erstellt Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung, verwaltet Hausgeld und Erhaltungsrücklage auf Konten der Gemeinschaft und organisiert Instandhaltung und Verkehrssicherung des Hauses. Die einzelnen Wohnungen und deren Mietverhältnisse gehören nicht dazu.
Was ist der Unterschied zwischen WEG-Verwaltung und Hausverwaltung?
Hausverwaltung ist der Oberbegriff für alle Verwaltungsformen. Die WEG-Verwaltung ist die Form für Häuser mit mehreren Eigentümern: Sie arbeitet für die Gemeinschaft und verwaltet das gemeinschaftliche Eigentum. Gehört ein Haus dagegen einem Eigentümer allein, übernimmt Mietverwaltung; einzelne vermietete Wohnungen innerhalb einer Gemeinschaft betreut die Sondereigentumsverwaltung. Einen Überblick über alle Formen finden Sie bei der KRAMS Hausverwaltung.
Muss eine WEG einen Verwalter bestellen?
Eine generelle Pflicht gibt es nicht – aber jeder einzelne Eigentümer kann die Bestellung eines Verwalters verlangen, denn sie gehört zur ordnungsmäßigen Verwaltung. Verlangt werden kann dabei ein zertifizierter Verwalter; nur für sehr kleine Gemeinschaften gelten Ausnahmen. In der Praxis heißt das: Sobald ein Eigentümer einen zertifizierten Verwalter verlangt, muss die Gemeinschaft die Bestellung umsetzen.
Was ist ein zertifizierter Verwalter?
Ein Verwalter, der vor der Industrie- und Handelskammer eine Prüfung zu Recht, kaufmännischer und technischer Verwaltung abgelegt hat. Wohnungseigentümer können die Bestellung eines zertifizierten Verwalters als Standard ordnungsmäßiger Verwaltung verlangen. Bei KRAMS ist das der Normalfall: Unsere Verwalter sind zertifiziert, und KRAMS Gebäudemanagement GmbH ist Mitglied im VDIV, dem Verband der Immobilienverwalter Deutschland.
Wie wechselt eine WEG die Verwaltung?
Mit einem Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung: Die bisherige Verwaltung wird abberufen, die neue bestellt und der Verwaltervertrag geschlossen. Kündigungsfristen des alten Vertrags sind zu beachten, eine Abberufung ist aber jederzeit möglich. Alles Organisatorische – Beschlussvorlage, Unterlagenanforderung, Schriftverkehr mit der bisherigen Verwaltung – übernimmt KRAMS für Ihre Gemeinschaft.
Ihre Hausverwaltung hat gekündigt – was jetzt?
Ihre Gemeinschaft bleibt handlungsfähig. Es braucht eine Eigentümerversammlung, die eine neue Verwaltung bestellt – bis dahin sollten Unterlagen, Konten und laufende Fristen gesichert werden. Wir übernehmen solche Situationen regelmäßig, auch kurzfristig, und stellen uns auf Wunsch direkt in der Versammlung vor, in der über die Bestellung abgestimmt wird.
Wer bestellt die erste Verwaltung einer neuen Wohnanlage?
Bei Neubauten wird die erste Verwaltung häufig schon vom Bauträger vorgeschlagen und in der Teilungserklärung bestellt – diese Erstbestellung ist gesetzlich auf höchstens drei Jahre begrenzt. Spätestens dann entscheidet die Gemeinschaft frei, wer sie künftig verwaltet. KRAMS übernimmt beides: die Erstverwaltung ab Übergabe – mit erster Versammlung, erstem Wirtschaftsplan und dokumentierten Gewährleistungsfristen – und die Übernahme nach der Bauträgerphase, wenn Ihre Gemeinschaft neu entscheiden will.
Welche Aufgaben hat der Verwaltungsbeirat – und was nimmt KRAMS ihm ab?
Der Beirat unterstützt die Verwaltung und prüft Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung, bevor die Versammlung beschließt. Bei KRAMS bekommt er dafür alles vorbereitet: geordnete Belege, schriftliche Entscheidungsgrundlagen, feste Abstimmungstermine. Und zur Beruhigung fürs Ehrenamt: Unentgeltlich tätige Beiräte haften seit der WEG-Reform nur noch für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit – gute Vorbereitung durch die Verwaltung macht das Amt zusätzlich sicherer.
Ab wie vielen Einheiten übernimmt KRAMS die WEG-Verwaltung?
Unser Schwerpunkt liegt auf Gemeinschaften ab etwa 15 Einheiten – dort spielen unsere Prozesse und unser Team ihre Stärken aus. Kleinere Gemeinschaften betreuen wir im Einzelfall, etwa bei eigenen Neubauprojekten. Und für die einzelne vermietete Eigentumswohnung gibt es unsere Sondereigentumsverwaltung – schon ab einer Wohnung.
Was kostet eine WEG-Verwaltung?
Die Vergütung wird je Einheit und Monat vereinbart und richtet sich nach Größe und Zustand der Anlage sowie dem Leistungsumfang; sie ist Teil des Hausgelds. Ihre Gemeinschaft erhält von uns ein transparentes Angebot auf Basis der Anlagendaten.
Wo übernimmt KRAMS die WEG-Verwaltung?
Wir verwalten Eigentümergemeinschaften dort, wo KRAMS Immobilien seit 1961 zu Hause ist – im Neckar-Alb-Raum mit kurzen Wegen zu jeder Anlage: WEG-Verwaltung Reutlingen mit allen Stadtteilen sowie Pfullingen, Eningen unter Achalm, Wannweil, Pliezhausen, Kirchentellinsfurt, Unterhausen und Sonnenbühl. WEG-Verwaltung Tübingen mit allen Stadtteilen sowie Gomaringen, Mössingen, Dußlingen, Ammerbuch und Kusterdingen. WEG-Verwaltung Metzingen mit allen Stadtteilen sowie Bad Urach, Grafenberg, Dettingen an der Erms, Hülben und Neuffen.















