Solarpaket 1

08.05.2024
Franziska Leukert

In einer Zeit, in der Nachhaltigkeit und der Umweltschutz immer mehr Aufmerksamkeit gewinnen, erlangt die Nutzung erneuerbarer Energiequellen zunehmend an Bedeutung. Bereits mit dem Inkrafttreten des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes im Januar 2023 wurde der neue Grundstein für den Ausbau von erneuerbaren Energien gesetzt. Ziel ist, eine nachhaltige und treibhausgasneutrale Stromversorgung, die vollständig auf erneuerbaren Energien beruht. Bereits im Jahr 2030 sollen mindestens 80 Prozent des Bruttostromverbrauchs in Deutschland aus erneuerbaren Energien generiert werden.

In dessen Anlehnung wurde am 26. April 2024 der Gesetzesentwurf des „Solarpakets 1“ im Bundestag verabschiedet. Die Novelle entbürokratisiert den Bau und Betrieb von Photovoltaikanlagen, um den Ausbau der Solarenergie zu beschleunigen.

„Die Photovoltaik-Pflicht für Neubauten, die seit dem 1. Mai 2022 zum Tragen kommt, bringt für uns als Krams Projektentwicklung einige Herausforderungen mit sich. Das Solarpaket 1 eröffnet hinsichtlich der Ausgestaltung neue Möglichkeiten und lässt auf eine Vereinfachung in der Umsetzung hoffen.“

Welche Neuerungen bringt das Solarpaket 1?

Neben den Vereinfachungen hinsichtlich des Ausbaus von Photovoltaik auf Gewerbedächern und Freiflächenanlagen sowie der Entlastung von Eigentümern großer Photovoltaikanlagen, stärkt das Solarpaket 1 den Ausbau der Windkraft, Biomasse sowie der Stromnetze.

Von besonderer Bedeutung ist für unser Unternehmen jedoch die Vereinfachung von Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden, welche ebenfalls in dem Maßnahmenpaket enthalten ist. Die „Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung“ ermöglicht Mieterinnen und Mieter erneuerbaren Solarstrom von Dächern, Garagen oder Batteriespeichern, ohne komplizierten Umweg über die Einspeisung des PV-Stroms, zu beziehen. Der Photovoltaikbetreiber wird dabei weitestgehend von der Lieferantenpflicht ausgenommen und ist daher, nicht wie bisher, für die Reststrombelieferung der Bewohner zuständig.

Darüber hinaus entbürokratisiert das Solarpaket 1 das Betreiben eines Balkonkraftwerks. Die einfachere und schnellere Inbetriebnahme ist auf das Entfallen der Anmeldung beim Netzwerkbetreiber sowie einer weniger umfangreichen Registrierung im Marktstammdatenregister zurückzuführen.

Neben den genannten Maßnahmen wurden mit dem Solarpaket 1 noch weitere Erleichterungen verabschiedet, deren Umsetzung wir gespannt entgegenblicken. Eins ist sicher, der Weg hinsichtlich der erneuerbaren Energien wird auch in den kommenden Jahren ein wesentlicher Bestandteil bei der Planung unserer Projekte darstellen.

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